in der Rechtsanwaltspraxis von Frau Henny Schuler. Frau Schuler ist seit 1982 selbständig tätig. Seit April 2005 besitzt sie die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht", wo auch der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt. Langjährige Erfahrung besteht auch auf den Gebieten des Strafrechts, Verkehrsrechts, Arbeitsrechts und Mietrechts.
Es besteht Zugriff auf juristische Datenbanken. Durch ständige Fortbildung wird das Wissen aktualisiert. Frau Schuler steht für die Mandanten/Mandantinnen bei Bedarf stets zur Verfügung - auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Sie ist bemüht, Rechtsstreitigkeiten, wenn möglich, einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Regelung zuzuführen.
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